Rechtsstaatlich ein ganz normaler Vorgang?
2008/11
Weil von dem Ex-Terroristen Klar keine erheblichen Straftaten mehr zu befu00fcrchten sind, soll nun dieser Gewaltverbrecher, der wegen 9-fachen Mordes zu 5x lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, aus der Haft entlassen werden. Aber wie oft sind schon in unserem Rechtsstaat Hu00e4ftlinge, von denen gar keine Straftaten mehr zu befu00fcrchten sind und im Gegensatz zu Klar Reue zeigten, freigekommen, um sogleich wieder neue Verbrechen zu begehen?
Das Verhalten des Delinquenten Klar ist in jeder Hinsicht anormal und krankhaft. Man muss sich aber fragen, ob die Entscheidungstru00e4ger selbst noch normal sind. Die zustu00e4ndige SPD-Bundesministerin nennt die Freilassung Klars sogar “einen ganz normalen Vorgang”.
Dass unser Bundespru00e4sident eine Begnadigung abgelehnt hatte, war dagegen fu00fcr uns Bu00fcrger selbstverstu00e4ndlich. –
Hut ab vor dem “Landshut”-Piloten Vietor, der wegen dieser “unglaublichen rechtsstaatlichen Entscheidung” sein Bundesverdienstkreuz zuru00fcckgegeben hat. Er hat uns damit zeigen wollen, dass eine Ehrung von einem solchen Staat keinen Wert mehr hat.